Warum Heiraten im Ausland ohne Ehefähigkeitszeugnis so herrlich unkompliziert und zeitsparend sein kann, erfährst du in folgendem Blogbeitrag. 

Deine eigene Hochzeit steht an? Herzlichen Glückwunsch! Entweder du oder deine bessere Hälfte besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit? Dann ist dir womöglich nicht bewusst, welche bürokratischen Schwierigkeiten auf dich und deine bessere Hälfte zukommen könnten oder mit Sicherheit zukommen werden. Für eine Hochzeit von binationalen Paaren müssen nämlich so einige erforderlichen Unterlagen fein säuberlich vorgelegt werden. Nicht selten kommt es deshalb vor der Hochzeit bei vielen Brautpaaren zu bösen Überraschungen. Für eine Eheschliessung von binationalen Paaren in Deutschland braucht es nämlich ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis sowie eine Urkundenprüfung. Dieser Prozess bedeutet einen grossen Aufwand, viel Geduld und Zeit. 

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bestätigung vom zuständigen Standesamt. Es besagt, dass für die Eheschliessung beider Verlobten nach deutschem Recht kein Hindernis besteht. Mit der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird somit die Ehefähigkeit von Braut und Bräutigam geprüft.

Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige wird von der zuständigen Behörde ausgestellt. Meistens ist das das zuständige Standesamt oder die Gemeindeverwaltung vom Herkunftsland. Und hier kommt der Knackpunkt. Es gibt zwar einige Länder, die eine solch benötigte Bescheinigung ausstellen. Beispiele dafür sind Kenia oder die Türkei. In vielen Ländern (zum Beispiel Thailand, Pakistan, Nigeria) gibt es das jedoch nicht. Und weiter gibt es Länder, die zwar die benötigten Bescheinigungen in ihrem Land ausstellen, welche aber in Deutschland nicht anerkannt sind. 

Kurz gesagt: Eine Heirat unter diesen Umständen ist mit viel bürokratischem Aufwand verbunden und es können Monate oder sogar Jahre vergehen, bis eine Heirat stattfinden kann. Deshalb entscheiden sich viele Paare für eine Hochzeit in einem Land, in welchem für eine Eheschliessung kein so grosser Aufwand betrieben werden muss und kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird.

Heiraten im Ausland ohne Ehefähigkeitszeugnis – Hong Kong macht’s möglich

Es gibt Länder, in denen ist das Heiraten im Ausland ohne Ehefähigkeitszeugnis möglich. Ein gutes Beispiel hierfür ist Hong Kong. Hier entfallen eine aufwendige Urkundenprüfung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses. In Hong Kong werden lediglich ein beglaubigtes Formular, die Reisepässe, eine Geburtsurkunde und ein Nachweis, dass die zukünftigen Ehepartner noch nicht verheiratet sind, benötigt. Es ist also nicht unüblich, dass eine Hochzeit in Hong Kong innerhalb einer Woche stattfinden kann. 

Zu beachten gibt es, dass alle Dokumente in englischer Sprache oder in Chinesisch vorliegen müssen. Dokumente in anderen Sprachen (Urkunden, Beglaubigungen) müssen zuerst von einem Dolmetscher, der bevollmächtigt ist, übersetzt und allenfalls noch notariell beglaubigt werden. Auch solltest du in Hong Kong nicht ohne Dolmetscher heiraten, wenn du kein oder kaum Englisch verstehst. Die Eheschliessungen erfolgen hauptsächlich auf Englisch. 

Keine Lust auf Bürokratie? Wir sind für dich/euch da!

Klingt das alles zu kompliziert für dich? Möchtest du einfach sorgenfrei heiraten und dich um nichts anderes kümmern? Dann lass uns doch einfach den bürokratischen Teil für dich/euch erledigen. Als persönliche Weddingplaner stehen wir euch zur Seite und nehmen euch viel Arbeit, Stress und Bürokratie ab. Wir wissen genau, was zu tun ist und freuen uns, unsere Erfahrungen zu teilen. Denn der schönste Tag im Leben sollte seinen Namen auch wirklich verdienen oder?

 

Du möchtest nähere Informationen zu einer Hochzeit in Hong Kong? Dann schreib uns, wir melden uns so schnell wie möglich bei dir.

 






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